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Diskussionsforum (Archiv)

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Bestandsdämmung und hydraulischer Abgleich
Alfred (104 Beiträge)
am 16.4.16
Bei KfW Förderung gilt:
"Für Gebäude ist der hydraulische Abgleich durchzuführen, wenn mit den nachfolgend aufgeführten Dämmmaßnahmen (transparente und opake Bauteile ) mehr als 50 % der wärmeübertragenden
Umfassungsfläche wärmeschutztechnisch verbessert
werden".
Will heißen, mit dem Dämmen fängt man an und hat plötzlich einen Dritten am Tisch, den man nicht auf der Rechnung hatte. Ist das breit bekannt ?
Eibenholz (39 Beiträge)
am 19.4.16
Hallo Alfred,

dass ist die Bedingung wenn du bestimmte KFW-Fördermittel in Anspruch nehmen willst, sonst nicht.
Macht auch Sinn, was nützt die beste Dämmung wenn die schlecht eingestellte Heizungsanlage alles verbrät.
Haben wir auch gemacht/machen müssen, tat auch nicht weh.

Gruß Eibenholz
AndreasTeich (1169 Beiträge)
am 19.4.16
Wenn es um das Aufwand-Nutzen-Verhältnis gehen würde, müßte der hydraulische Abgleich die erste Maßnahme zur Energieeinsparung sein.
Leider von Heizungsbauern oft nur ungern angeboten- entweder aus fachlicher Unkenntnis oder nicht lukrativ genug

Andreas Teich Gebäude-Energieberater, Planungsbüro
Alfred (104 Beiträge)
am 19.4.16
ja, der Abgleich wird oft als gering investive Maßnahme gepriesen. Leider fehlt es noch an jedem prüfbaren Beleg für die damit angekündigten Einsparungen. Wenn Herr Prof. Wolf mit einer Legion Studenten anrückt, den Kesselwirkungsgrad verbessert, die Heizzkurve "optimiert", die Rohrleitungen und Armaturen gemäß Nachrüstverpflichtung dämmen läßt und einen meßtechnisch überprüften Abgleich durchführen läßt, so hat das mit dem Baustellenalltag wenig zu tun, auch und gerade, wenn die Auswirkung verschiedener Maßnahmen alle dem Abgleich gutgeschrieben werden. Und zu Eibenholz: hast Du denn vor dem Abgleich dessen Fehlen irgendwie bemerkt ? Es ist keineswegs so, dass ein fehlender Abgleich "alles verbrät", schlechte Kesseleinstellungen eher. Hier kann man allenfalls rechnen, dass vermeidbare Verluste der Rohrleitungen durch eine überhöhte Heizkurve entstehen, was aber bei Rohrdämmungen gemäß EnEV Nachrüstpflicht kaum noch ins Gewicht fällt.

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