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Diskussionsforum (Archiv)

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Feuchteschutz und Dämmung gegen Dachboden im Neubau
pwamsler (6 Beiträge)
am 8.5.15

Decke, U=1,99

Bauteil im U-Wert-Rechner öffnen

Hallo Forum,

in meinem Neubau 2013 wurde die äußere Gebäudehülle als Wand+Dach definiert.
Wir haben somit einen unbeheizten (indirekt beheizten) Dachstuhl.
Die Planung unseres Generalübernehmer sah es für die "oberste Geschoßdecke" also die Trennung zwischen beheiztem Raum und unbeheiztem Raum nicht für notwendig zu dämmen und/oder eine Dampfbremse zu verbauen.
Somit ergibt sich dargestellter "Wand"Aufbau.
Den beheizten Raum habe ich mal mit 24°C angenommen (Badezimmer) und 80% Luftfeuchtigkeit (duschen), im unbeheizten Raum (Dachboden) habe ich 14°C angenommen und 60% Luftfeuchtigkeit.
Für mich ergibt sich hier klar ein konstruierter Mangel.

Darf man so bauen?
Gibt es Gesetze dagegen?
Oder habe ich in meiner Berechnung etwas falsch gemacht?

Über rege Diskussionen würde ich mich sehr freuen.


AndreasTeich (1169 Beiträge)
am 24.5.15
Wenn das Dach als Außenhülle gewertet wird bräucht die Dachgeschoßdecke nicht gedämmt oder mit einer Dampfbremse versehen zu werden- dann würde das Dachgeschoß aber gleich wie die Wohnungen beheizt werden müssen, um keine Bauschäden wie Kondensat und Schimmel zu bekommen.

Wo befindet sich denn nun die Dämmung?
Was steht dazu in der Baubeschreibung und im Einreichplan?

Welche Verpflichtungen diesbezüglich der Bauunternehmer hat sollte im Bauvertrag stehen.

Ein praktisch ungenutztes Dachgeschoß würde ich nie zum beheizten Bereich zählen- die wärmeabgebenden Flächen und der Dämmaufwand sind viel größer als bei der Dämmung der obersten Geschoßdecke.
Diese läßt sich sehr einfach mit Zellulose, Hanf, Holzfaserplatten dämmen die vom Hitzeschutz her besser als die manchmal noch verwendeten EÜS-Platten sind- zudem ökologisch um Längen besser.

malta5000
pwamsler (6 Beiträge)
am 26.5.15
Hallo Andreas,
Hallo Forum,

die Gebäudehülle (gedämmt) stellt das Dach und die Wände dar.
Die "Zwischendecke" ist ungedämmt und wie im Bauteil "Decke" beschrieben gänzlich ohne Dämmung und Dampfbremse.
In den Plänen der Baubeschreibung steht eindeutig "Decke ungedämmt".
Ich bin mir nun nicht 100% sicher, ob das schlicht und ergreifend einfach mehr Volumen zum Heizen ist, oder ob ich eben den im Bauteil "Decke" beschriebenen Tauwasserausfall bekomme.
Wichtig wäre ebenso zu wissen, ob es überhaupt zulässig ist, eine ungedämmte Decke zu einem unbeheizten (passiv beheizten) Raum auszuführen.
Gibt es eine DIN oder eine Vorschrift, die eine Dämmung vorschreibt? Nur über eine gültige Vorschrift kann ich meinen Bauunternehmer zum Nachbessern anweisen.

Gruß

Patrick

AndreasTeich (1169 Beiträge)
am 26.5.15
Hallo Patrick
wie du es beschreibst vergrößert sich durch die nicht gedämmte Zwischendecke das zu beheizende Gebäudevolumen.

Wenn der Raum nur zum Lagern benutzt wird ist es so natürlich ungünstig, da die Wärmeverluste selbst bei gedämmtem Dach und Giebelwänden natürlich größer sind als wenn nur der Boden gedämmt worden wäre, desen Fläche deutlich kleiner ist und auch leichter zu dämmen wäre.

Du kannst solche Fragen auch im forum vom 'Haustechnikdialog' stellen- dann kommen sicher noch ergänzende Antworten.

Gruß
malta5000
pwamsler (6 Beiträge)
am 30.5.15
Hallo malta5000
Hallo Forum,

danke nochmals für die Beiträge, ich bin mir sicher, dass es unsinnig ist, die Geschoßdecke nicht zu dämmen.
Wichtig wäre mir nun, ob es Gesetze oder DIN, oder andersartige Vorschriften gibt, die meinen Bauunternehmer dazu verpflichtet hätten, hier zu dämmen.
Meine Bauteilberechnung sieht ja extrem aus, Tauwasserausfall an beiden Bauteilen, kann so etwas "rechtens" sein?

Gruß

Patrick
pwamsler (6 Beiträge)
am 10.7.15
Hallo Forum,

greift hier DIN 4108-2 (Seite 15) oder bin ich auf dem Holzweg?

Gruß

Patrick
u-wert.net (498 Beiträge)
am 15.7.15
Hallo pwamsler,

vermutlich haben Sie in Ihrem Bad nicht permanent 24°C bei 80% Luftfeuchtigkeit. Das wären ideale Bedingungen für eine Schimmelzucht.

Wenn nach dem Duschen / Baden ordentlich gelüftet wird, sollte es keine Probleme mit der Feuchtigkeit in der Decke geben.

Zur DIN 4108-2:

5.1.2.1 Zeile 3.4 Decke zu Räumen zwischen gedämmten Dachschrägen: R>0.35 m2K/W

5.1.2.2 Der Wärmedurchlasswiderstand ein- und mehrschaliger Bauteile mit einer flächenbezogenen Masse von m' < 100 kg/m2 muss mindestens R = 1,75 m2 K/W betragen.

5.1.3 Bei thermisch inhomogenen Bauteilen, [...] ist im Bereich des Gefachs ein Wärmedurchlasswiderstand RG ≥ 1,75 m2 K/W einzuhalten.

Mit R ist hier der Wärmedurchlasswiderstand gemeint, d.h. Wärmeübergangswiderstände werden nicht mitgerechnet. Der Wärmedurchlasswiderstand für oben stehende Decke beträgt R=0.3m2K/W. Somit ist keine der drei Bedingungen erfüllt.

Grüße
Ralf Plag
pwamsler (6 Beiträge)
am 15.7.15
Hallo Ralf,

sorry, dass ich deinen Beitrag hier nochmal (quasi sofort) mit einer Frage beaufschlage:

"keine der drei Bedingungen erfüllt" bedeutet, es wurde gegen die gültige DIN verstoßen?

Gruß

pwwamsler
pwamsler (6 Beiträge)
am 1.9.15
Hallo Ralf,

du sprichst in deiner Antwort das Lüften an.
Da ich eine geregelte Be- und Entlüftung habe (Hoval RS250) bin ich von dieser Idee nicht so sehr angetan.
Was kann man noch machen, um mit diesem Geschoss-Decken-Aufbau Schimmel zu verhindern?


Gruß

Patrick

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