Diskussionsforum (Archiv)
Taupunktverschiebung nach innen durch "zu viel" Dämmung?
hoha82 (2 Beiträge)am 27.4.14
Erdgeschoss, U=0,182
Bauteil im U-Wert-Rechner öffnen
Hallo! Ich beabsichtige die Fassade eines Bungalow-Altbaus aus den 60er zu sanieren. Geplant ist eine "ökologisches" WDVS der Fa. Steico mit Ausblasdämmung. Mir ist bewusst, dass durch die Sandwichelemente (8cm Beton - 3cm Hartschaum - 14 cm Beton) die Dampfdiffusion grundsätzlich ungünstig ist. Allerdings stellt sich mir nach mehreren Hinweisen die Frage, ob durch "zu viel" Dämmung sich der Taupunkt nach innen verschieben könnte? Geplant ca. 20cm inkl. Oberputz. Vielen Dank für die Unterstützung vorab.VG
MrBraveHeart (20 Beiträge)
am 28.4.14
Hallo schau mal in u.s. DIN...vielleicht kommt du da weiter
Gruß
Brave
Kapitel 4.3 der DIN 4108-3
Das Kapital 4.3 der DIN 4108-4 ist überschrieben mit: „Bauteile, für die kein rechnerischer Tauwasser-Nachweis erforderlich ist.“ Eine Vielzahl von Bauteilkonstruktionen ist mit dem „Glaser-Verfahren“ und den Randbedingungen der DIN 4108 nicht sinnvoll zu berechnen. Hier wurden nach der DIN 4108 Tauwassermengen berechnet, die nicht den vorliegenden Praxiserfahrungen mit vielen Bauteilen entsprachen. Zu nennen sind die Kerndämmung oder bei wieder anderen Konstruktionen bleiben die berechneten Tauwassermengen stets mit Sicherheit unter den formulierten Grenzwerten, dies gilt z.B. für die Außendämmung mit WDVS und Vorhangfassade, eine Berechnung ist in diesen Fällen also verzichtbar. Und zum Dritten war die Berechnung in der Vor-Computerzeit recht aufwendig, so dass noch technische Bedingungen formuliert wurden, unter denen man auf eine Tauwasserberechnung verzichten konnte. Hierzu gehört z.B. die zum dogmatischen Gebot missverstandene Ausnahmeregel:
Dächer, die innen sechsmal dampfdichter als außen sind, oder einen inneren Sd-Wert von über 100 m aufweisen, können ohne Tauwasserberechnung gebaut werden. Das war als Hilfe gedacht, um Rechenaufwand zu vermeiden und wurde zum „Gebot“ umgedeutet.
Die Grafik der TU Darmstadt gibt einen Überblick über die Wände. Solche Ausnahmeregelungen gibt es auch für Dächer und Fußböden.
Außenwände, für die kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ist
(Schaubilder siehe DIN 4108-3)
Im Ergebnis sind 95 % aller Wandbauarten von einem Tauwassernachweis freigestellt. Nur für Sonderkonstruktionen, etwa mit starker äußerer Feuchte-Abdichtung oder für die Innendämmung, ist nach wie vor eine Berechnung erforderlich. Für andere Bauteile sind die mengenmäßigen Ausnahmeregelungen ähnlich.
Man kann heute sagen, das Kapitel 4.3 befreit rund 95 % aller Außenbauteile von einer Tauwasserberechnung nach DIN 4108-3.
Gruß
Brave
Kapitel 4.3 der DIN 4108-3
Das Kapital 4.3 der DIN 4108-4 ist überschrieben mit: „Bauteile, für die kein rechnerischer Tauwasser-Nachweis erforderlich ist.“ Eine Vielzahl von Bauteilkonstruktionen ist mit dem „Glaser-Verfahren“ und den Randbedingungen der DIN 4108 nicht sinnvoll zu berechnen. Hier wurden nach der DIN 4108 Tauwassermengen berechnet, die nicht den vorliegenden Praxiserfahrungen mit vielen Bauteilen entsprachen. Zu nennen sind die Kerndämmung oder bei wieder anderen Konstruktionen bleiben die berechneten Tauwassermengen stets mit Sicherheit unter den formulierten Grenzwerten, dies gilt z.B. für die Außendämmung mit WDVS und Vorhangfassade, eine Berechnung ist in diesen Fällen also verzichtbar. Und zum Dritten war die Berechnung in der Vor-Computerzeit recht aufwendig, so dass noch technische Bedingungen formuliert wurden, unter denen man auf eine Tauwasserberechnung verzichten konnte. Hierzu gehört z.B. die zum dogmatischen Gebot missverstandene Ausnahmeregel:
Dächer, die innen sechsmal dampfdichter als außen sind, oder einen inneren Sd-Wert von über 100 m aufweisen, können ohne Tauwasserberechnung gebaut werden. Das war als Hilfe gedacht, um Rechenaufwand zu vermeiden und wurde zum „Gebot“ umgedeutet.
Die Grafik der TU Darmstadt gibt einen Überblick über die Wände. Solche Ausnahmeregelungen gibt es auch für Dächer und Fußböden.
Außenwände, für die kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ist
(Schaubilder siehe DIN 4108-3)
Im Ergebnis sind 95 % aller Wandbauarten von einem Tauwassernachweis freigestellt. Nur für Sonderkonstruktionen, etwa mit starker äußerer Feuchte-Abdichtung oder für die Innendämmung, ist nach wie vor eine Berechnung erforderlich. Für andere Bauteile sind die mengenmäßigen Ausnahmeregelungen ähnlich.
Man kann heute sagen, das Kapitel 4.3 befreit rund 95 % aller Außenbauteile von einer Tauwasserberechnung nach DIN 4108-3.
hoha82 (2 Beiträge)
am 29.4.14
Vielen Dank für die umfassenden Informationen!!!
silvesterd (16 Beiträge)
am 24.7.14
Bei zu wenig Dämmung wandert der Taupunkt nach innen. Wird die Wand dicker gedämmt, liegt der Taupunkt irgendwann in der Dämmung.