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Diskussionsforum (Archiv)

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Dampfbremse Tauwasser
caca1976 (4 Beiträge)
am 18.3.13

Dachschräge Brandschutz, U=0,177

Bauteil im U-Wert-Rechner öffnen

Hallo zusammen

auf Grund eine Dachaufstockung befasse ich mich nun seit längeren mit dem Thema Isolierung, Dampfbremse, etc.

Nun zu meinem Problem.
Aus Brandschutzgründen mußte ich auf dem Dach eine Zementplatte (Powerpanel HD) verlegen, was dazu führt das mein Dach nun aussen dichter ist als innen. Meine angedachte Dampfbremse Knauf Insulation SD2Silk funktioniert so nicht (Tauwasserbildung ca. 3-5%. Würde es etwas bringen die Folie 2x zu verlegen(Tauwasserbildung unter 3%). Also direkt auf den Sparren und dann noch mal direkt auf die Untersparrendämmung oder lieber eine Folie mit höherem SD Wert nehmen?

Für Antworten Danke im Voraus!
Eibenholz (39 Beiträge)
am 18.3.13
Hallo Caca1976,

bitte nur eine Folie z.B. Intello Plus von Pro Clima, die DWD unbedingt weglassen die ist an der Stelle nur Substrat für den Schimmel stattdessen Rauspund oder nur eine Traglattung für die HD-Platte .Als Dämmung Zellulose-Einblassdämmung, die kann am besten mit dem temporären Tauwasserausfall umgehen.
Warum diese hohe Brandschutzanforderung?

MFG Eibenholz
caca1976 (4 Beiträge)
am 18.3.13
Hallo Eibenholz,

zuerst Danke für die Info.
zu ihren Fragen:

Brandschutz: sehr enge Bebauung im Ortskern. Nachbarhaus steht in nur 1m Abstand.
Der äussere Aufbau ist leider nicht mehr zu ändern. D.h. DWD Platte ist fest verbaut.
Die Dämmung mit Mineralwolle wurde ebenso vorgegeben Feuerwiderstandsklasse A1.
So richtig haben sich wohl weder der Architekt noch die Dachdeckerfirma Gedanken bzgl. Tauwasser/Schimmel gemacht.
Den Dachaufbau zu ändern ist nicht mehr möglich.

MFG caca1976
DerAchim von www.zimmerei-studt.de (183 Beiträge)
am 18.3.13
Hallo Caca1976,
A1 ist die Baustoffklasse. Die Feuerwiederstandsklasse wäre dann wahrscheinlich F90. Normalerweise auch nur von innen. F90 lässt sich auch mit B1 Baustoffen erreichen, wenn die Beplankung es zulässt (doppelt GK oder GKF und keine Hohlräume im Aufbau). Da das Kind jetzt schon im Brunnen ist, sollte man, um Schimmel an der HWP zu vermeiden, einen sorptionsfähigen Dämmstoff wie Zellulose einbauen. Und dann würd ich auch die Intello empfehlen.
Macht der Architekt die Werkplanung und Bauleitung oder hat er nur den Bauantrag unterschrieben?

Gruß DerAchim
caca1976 (4 Beiträge)
am 18.3.13
Hallo DerAchim,

Danke für die Info.
Zum ihrer Frage: Der Architekt hat sozusagen die Zeichnung gemacht und den Antrag unterschrieben.
Seine Meinung ist. Von Innen dicht machen,also Folie PE oder PP.
Übrigens die Steinwolledämmung ist schon eigebaut.
Muß man die Dachsschräge alleine betrachten oder nicht den gesamten Raum. Hier wäre ja noch die Giebelwand ohne Zementfaserplatte. Also diffusionsoffen.
DerAchim von www.zimmerei-studt.de (183 Beiträge)
am 18.3.13
Bitte die Steinwolle mal an einer Stelle herausnehmen. Wahrscheinlich ist dort bereits Schimmel wenn die Fenster schon eingebaut sind.

Jedes Bauteil muss einzeln hinsichtlich U-Wert und Tauwasserausfall begutachtet werden.

Hat der Architekt auch seine Unterschrift für die Bauleitung gemacht oder sind Sie als Bauherr für die Bauleitung verantwortlich. Haben Sie sonst jemanden der Ihnen im Werkvertrag einen funktionierenden Aufbau schuldet? Falls nicht würde ich mir entweder jemanden suchen, der Ihnen einen funktionierenden Aufbau garantiert und dafür unterschreibt, oder die Steinwolle entsorgen und mit Zellulose, Holzfaser oder Hanf dämmen.

PE-Folien sind meines Wissens seit erscheinen der neuen DIN68800 im Jahre 2010 nicht mehr zulässig in derartigen Aufbauten, da die vorgeschriebene Rücktrocknung nicht gewährleistet werden kann. Von einfach "dicht machen" würde ich daher abraten.

Gruß DerAchim
DerAchim von www.zimmerei-studt.de (183 Beiträge)
am 18.3.13
Wahrscheinlich wird dieser Aufbau auch mit Steinwolle und Intello funktionieren, falls noch kein Schimmel an den DWD-Platten sein sollte. Ich würde dafür aber auf jeden Fall vorher bei ProClima anrufen und fragen, ob die das absegnen.

Gruß DerAchim
Eibenholz (39 Beiträge)
am 18.3.13
Wenn sich Architekt und der Dachdecker keine richtigen Gedanken machen und/oder keine Bedenken und Hinweise zu den möglichen Gefahren geben, ist das ein Planungsfehler bzw Mangel selbst ohne Schaden.
Zu dem Bauvorhaben muß es doch einen Wärmrschutznachweis und damit auch eine Berechnung zum Tauwasserausfall geben.
Wie DerAchim schon empfahl, erstmal schauen ob schon Schimmel vorhanden, wenn ja nicht weiter bauen sondern Mangelanzeige bei den Verantwortlichen.

MFG Eibenholz
caca1976 (4 Beiträge)
am 19.3.13
Hallo und Danke erst mal für die Antworten.

leider oder zum Glück habe ich gestern abend noch eineige Dämmplatten rausgenommen. Und siehe da Tauwasser an der Innenseite der DWD Platten und schwarze Flecken (Schimmel?) Allerdings auch auf der anderen Dachseite (hier ist keine Zementplatte bzgl. Brandschutz verbaut). Auf der Seite mit Brandschutzplatte war nur an ein zwei kleinen Stellen Wasserflecken + schwarze Flecken zu sehen. (Ehrlicherhalber: Allertings habe ich in den beiden Räumen einen Schlot vor ca. 3 Wochen verputzt)Im Moment ist auch nur die Zwischensparrendämmung drinn.

Der Bauantrag wurde 2009 gestellt und genemigt. laut Architekt war damals kein Wärmeschutznachweis notwendig.

Der Dachdecker hat nur auf Anweisung gehandelt. Der Ursprüngliche Aufbau sah auf der Brandschutzseite 2X 1,25cm Brandschutzplatten aussen 16cm Sparren, Mineralwolle, PE Folie, 2x BS Platten innen vor.

Einen Werkvertrag gibt es nicht.

Langsam bin ich am verzweifeln.
Eibenholz (39 Beiträge)
am 19.3.13
Bei DWD-Platten besteht eine erhöhte Schimmelgefahr auch ohne zusätzliche Schicht außen, wenn der Innenausbau mit Dampfbremse nicht zeitnah erfolgt. Das steht so auch in den Verarbeitungshinweisen, auch bei Holzweichfaserplatten und Hochdiffusionsoffenen Unterspanbahnen ist das so. Darauf hätte der Dachdecker hinweisen müssen.
Den Schimmelbefall würde ich umbedingt untersuchen lassen, vieleicht ist es noch nicht so schlimm, das Dachgeschoss gut lüften oder Trockengerät aufstellen.


Außerdem ist der Spruch "auf Anweisung gehandelt" so eine Sache.
Wer hat die Anweisung gegeben? Der Architekt, dann ist es ein Planungsfehler seinerseits. Der Bauherr, den muß ich als Fachkundiger auf Gefahren hinweisen und ggf. die gewünschte falsche Ausführung verweigern.
Der Dachdecker ist doch beauftragt worden und hat eine Rechnung gestellt, damit ist ein Werkvertrag nach BGB zustande gekommen, Gewährleitung 5 Jahre, außer der Dachdecker hat in seinem Angebot die VOB zur Grundlage gemacht.
DerAchim von www.zimmerei-studt.de (183 Beiträge)
am 19.3.13
Wenn HWP-Unterdeckplatten verarbeitet werden, muss Dämmung und Dampfbremse unbedingt unverzüglich folgen, möglichst bevor Innen- und Aussenklima getrennt werden (Fenster). Sonst gibts Tauwasser. Das lässt sich im U-Wertrechner leicht nachvollziehen.

Wärmeschutznachweise sind schon seit 1992 notwendig, wenn ich mich nicht irre, auf jeden Fall aber seit 2002.

Hoffentlich haben Sie eine Rechtsschutzversicherung.

Weiteres Vorgehen:
-Dämmung raus
-Fenster auf
-Familie und Freunde einladen
-Essigwasser und scharfe Schwämme
-Erbsensuppe
Fenster bleiben auf, bis die Dampfbremse eingebaut ist

Gruß DerAchim

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