Diskussionsforum (Archiv)
Probleme mit der Gaube
hollowman (2 Beiträge)am 3.12.16
Gaube Seite, U=0,25
Bauteil im U-Wert-Rechner öffnen
Ein Hallo in die Runde.Wir haben eine Frage bzw. ein großes Problem.
Wir bauen gerade unser EFH. Den Trockenbau machen wir in Eigenleistung. Da unser Haus mit einer Gaube ausgestattet ist und wir hier nur 160mm Dämmung einbringen können haben wir unseren Bauträger gefragt mit welcher Dämmung den gerechnet wurde damit wir die EnEv Werte erreichen können.
Die Aussage des Bauleiters war das nicht jedes Bauteil die EnEv erfüllen muss sondern nur das gesamte Haus. Für uns würde das überspitzt bedeuten das wir im EG 1m Dämmung anbringen könnten und dann brauch nichts mehr gemacht werden.
Aufgrunde dieser Aussage haben wir einen befreundeten Dachdecker um Rat gebeten. Als dieser sich die Gaube ansah sagt er würde diese so wie sie ist auch nicht dämmen da hier keine Hinterlüftung vorhanden ist. Wir haben also dem Bautäger daraufhin einen Bedenkenshinweis geschrieben mit folgender Antwort: "Ihr Bedenkenhinweis wird zurückgewiesen.
Begründung :
Die Fa. **** GmbH ist nicht Auftraggeber bezüglich der
Ausführung der Trockenbauarbeiten . Bitte wenden Sie sich in dieser Angelegenheit an Ihren Auftraggeber .
Im Übrigen ist es sicher sinnvoll , falls Sie sich nunmehr an den Auftraggeber wenden sollten und sich auf die VOB/B berufen, dass Sie Ihrem Auftraggeber gegenüber Ihre fachliche Eignung zur Ausführung der Trockenbauarbeitennachweisen ( VOB/B § 4 Abs. 2 ) :
Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung
nach dem Vertrag auszuführen . Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten . Es ist seine Sache die Ausführung seiner vertraglichen Leistung zu leiten und für Ordnung auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen.
Um das Bauprojekt und die bisherige gute Zusammenarbeit mit der Familie nicht zu verzögern , wird von einer Kostenrechnung für die Bearbeitung
Ihres Vorgangs vorerst abgesehen."
Da sich dies nun 3 Wochen hinzieht haben wir nun natürlich eine Feuchte Krono OSB Platte mit den ersten Schimmelpizen drauf. Kann uns hier jemand fachlichen Rat geben?
AndreasTeich (1169 Beiträge)
am 4.12.16
Der beschriebene Aufbau entspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Es macht keinen Sinn, oberseitig eine diffusionsoffene Unterspannbahn zu verlegen und darunter eine OSB-Platte mit wesentlich höherem Sd-Wert.Außenseitig sollen solche Bauteile möglichst diffusionsoffen sein.
Raumseitige Dampfbremsen mit derart hohem Sd-Wert sind schon seit Jahrzehnten nicht mehr üblich wegen hohem Schadenspotential-
zudem verhindert sie Rückdiffusion.
Ihr Vertragspartner ist der Bauträger, sofern nicht Sie die Dachdeckerfirma beauftragt haben.
Es wäre interessant herauszufinden, wer auf diese Konstruktion gekommen ist- Dachdecker, Bauträger, Architekt und wie sie begründet wird.
Die fehlende Hinterlüftung ist normalerweise nicht das Problem, wenn die Konstruktion entsprechend geplant wird.
Üblich sind Vollsparrendämmungen, besonders bei nur geringer Dämmmöglichkeit wie hier.
Sie sollten Sich besonders bei den beschriebenen Aussagen ihres Bauträgers vor weiteren Zahlungen einen Bausachverständigen zur Abnahme suchen- womöglich gibt es noch mehr Fehler.
Außer die (falsche) Konstruktion wurde vom Bauträger so vorgegeben, würde ich keine Arbeiten an der Gaube selber vornehmen, um nicht ggf eine Mitverantwortung/Haftung bei Bauschäden zu haben.
Ganz unabhängig von der ENEV müssen Bauteile eine Mindestdämmstärke aufweisen, um Bauschäden zB durch Kondensation, ausschließen zu können.
Sie können mir bei Bedarf eine email schreiben an: apteich(et)gmail.com
Andreas Teich
Gebäude-Energieberater, Planungsbüro, Bauberatung,-begutachtung
Es macht keinen Sinn, oberseitig eine diffusionsoffene Unterspannbahn zu verlegen und darunter eine OSB-Platte mit wesentlich höherem Sd-Wert.Außenseitig sollen solche Bauteile möglichst diffusionsoffen sein.
Raumseitige Dampfbremsen mit derart hohem Sd-Wert sind schon seit Jahrzehnten nicht mehr üblich wegen hohem Schadenspotential-
zudem verhindert sie Rückdiffusion.
Ihr Vertragspartner ist der Bauträger, sofern nicht Sie die Dachdeckerfirma beauftragt haben.
Es wäre interessant herauszufinden, wer auf diese Konstruktion gekommen ist- Dachdecker, Bauträger, Architekt und wie sie begründet wird.
Die fehlende Hinterlüftung ist normalerweise nicht das Problem, wenn die Konstruktion entsprechend geplant wird.
Üblich sind Vollsparrendämmungen, besonders bei nur geringer Dämmmöglichkeit wie hier.
Sie sollten Sich besonders bei den beschriebenen Aussagen ihres Bauträgers vor weiteren Zahlungen einen Bausachverständigen zur Abnahme suchen- womöglich gibt es noch mehr Fehler.
Außer die (falsche) Konstruktion wurde vom Bauträger so vorgegeben, würde ich keine Arbeiten an der Gaube selber vornehmen, um nicht ggf eine Mitverantwortung/Haftung bei Bauschäden zu haben.
Ganz unabhängig von der ENEV müssen Bauteile eine Mindestdämmstärke aufweisen, um Bauschäden zB durch Kondensation, ausschließen zu können.
Sie können mir bei Bedarf eine email schreiben an: apteich(et)gmail.com
Andreas Teich
Gebäude-Energieberater, Planungsbüro, Bauberatung,-begutachtung
hollowman (2 Beiträge)
am 5.12.16
Sehr geehrter Herr Teich,
Danke für die Antwort. Heute kommt mein Baustoffhändler mit einem Vertreter der Dämmungsindustrie vorbei. Ich bin mal gespannt was die mir sagen.
Wenn ich das richtig verstanden habe muss auch die Gaube dem EnEv Standard entsprechen?
Danke für die Antwort. Heute kommt mein Baustoffhändler mit einem Vertreter der Dämmungsindustrie vorbei. Ich bin mal gespannt was die mir sagen.
Wenn ich das richtig verstanden habe muss auch die Gaube dem EnEv Standard entsprechen?