Diskussionsforum (Archiv)
Außenwanddämmung trotz grenzbebauung möglich?
Smasher (8 Beiträge)am 19.4.16
Hallo,
besitze ein Haus was direkt auf einer Grundstücksgrenze steht und möchte dieses von außen dämmen.
Ich habe in diese richtung noch ca 1meter pachtland.
Was muss ich beachten ? Darf ich einfach nach EnEv Dämmen ?
Das Haus steht in Sachsen.
Danke euch
Sächsische Bauordnung
§ 15
Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz
(1) Gebäude müssen einen ihrer Nutzung und den klimatischen Verhältnissen entsprechenden Wärmeschutz haben.
besitze ein Haus was direkt auf einer Grundstücksgrenze steht und möchte dieses von außen dämmen.
Ich habe in diese richtung noch ca 1meter pachtland.
Was muss ich beachten ? Darf ich einfach nach EnEv Dämmen ?
Das Haus steht in Sachsen.
Danke euch
Sächsische Bauordnung
§ 15
Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz
(1) Gebäude müssen einen ihrer Nutzung und den klimatischen Verhältnissen entsprechenden Wärmeschutz haben.
AndreasTeich (1169 Beiträge)
am 19.4.16
Wenn Nachbargrund durch Dämmmaßnahmen überbaut wird auf jeden Fall mind. eine unwiderrufliche schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers einholen- rechtlich sicherer wäre eine Grundbucheintragung.
Es gibt ja keine generell gültige Verpflichtung zu dämmen- diese kann auch durch Innendämmung erfolgen, wenn Außendämmung nicht möglich ist.
Am besten sich mit dem Nachbarn einigen- sollte er später Grenzbebauung vornehmen wollen
könnte notfalls immer noch ohne Schaden die vorhandene Dämmung abgerissen werden.
Andreas Teich. Gebäude-Energieberater, Planungsbüro, Bauberatung
Es gibt ja keine generell gültige Verpflichtung zu dämmen- diese kann auch durch Innendämmung erfolgen, wenn Außendämmung nicht möglich ist.
Am besten sich mit dem Nachbarn einigen- sollte er später Grenzbebauung vornehmen wollen
könnte notfalls immer noch ohne Schaden die vorhandene Dämmung abgerissen werden.
Andreas Teich. Gebäude-Energieberater, Planungsbüro, Bauberatung
Smasher (8 Beiträge)
am 19.4.16
gilt dies auch wenn ich die Kubatur des Hauses nicht verändre ?
Z.b durch aufbringen eines Dämmputzes ?!
Z.b durch aufbringen eines Dämmputzes ?!
AndreasTeich (1169 Beiträge)
am 19.4.16
Was meinst du damit?
problem ist nur, wenn nachbargrund überbaut wird.
Im öffentlichen Raum wird Dämmung eher möglich sein- also wenn der Bürgersteig durch Dämmung schmaler wird, sofern nicht eine Mindestbreite unterschritten wird.
Das wird aber regional sehr unterschiedlich sein.
Andreas Teich Gebäude-Energieberater, Bauberatung, Planungsbüro
problem ist nur, wenn nachbargrund überbaut wird.
Im öffentlichen Raum wird Dämmung eher möglich sein- also wenn der Bürgersteig durch Dämmung schmaler wird, sofern nicht eine Mindestbreite unterschritten wird.
Das wird aber regional sehr unterschiedlich sein.
Andreas Teich Gebäude-Energieberater, Bauberatung, Planungsbüro
Smasher (8 Beiträge)
am 20.4.16
Richtung Straße/Bürgersteig sollte es kein Problem sein da ich maximal 80mm Dämmen will und vom Bürgersteig mir 1m noch gehört.
Die andere Hausseite steht aber direkte auf der Grenze, ich besitze nur 1m Pachtland entlang des Hauses. Wenn ich jetzt auf dieser Seite den putz abschlage und neu verputze zb mit Dämmputz überschreite ich ja noch nicht die Grenze, also wäre das problemlos möglich?
Demzufolge ist der jetzige Dachüberstand + Dachrinne auch schon über die Grenze gebaut wurden.
Könnte ich da nicht die Dämmung maximal genau so breit wie den jetzigen überbau aufbringen ohne dass es Probleme gibt?
Die andere Hausseite steht aber direkte auf der Grenze, ich besitze nur 1m Pachtland entlang des Hauses. Wenn ich jetzt auf dieser Seite den putz abschlage und neu verputze zb mit Dämmputz überschreite ich ja noch nicht die Grenze, also wäre das problemlos möglich?
Demzufolge ist der jetzige Dachüberstand + Dachrinne auch schon über die Grenze gebaut wurden.
Könnte ich da nicht die Dämmung maximal genau so breit wie den jetzigen überbau aufbringen ohne dass es Probleme gibt?
AndreasTeich (1169 Beiträge)
am 20.4.16
Das sind eher Fragen für Baurechtler.
Grundsätzlich darf man keinen cm über Nachbargrund bauen.
Liegst du mit dem im Clinch oder gibt es Gründe,
keine Zustimmung vom Eigentümer des Grundstücks einzuholen?
Wenn die Regenrinne unwidersprochen oder per Gewohnheitsrecht übersteht
bedeutet das rechtlich nicht automatisch, dass andere Bauteile folgen dürfen.
Du kannst das Bauamt nach deren Meinung dazu fragen.
80 mm Dämmung lohnt kaum und genügt normalerweise nicht, um ENEV-Vorgaben einzuhalten.
Vor allem sind die Kosten bei besserer Dämmung nur unwesentlich höher.
Hier wurde Hanf-Dämmung statt Styropor fast zum gleichen Preis angeboten
oder soll die Dämmung selber angebracht werden?
Andreas Teich
Grundsätzlich darf man keinen cm über Nachbargrund bauen.
Liegst du mit dem im Clinch oder gibt es Gründe,
keine Zustimmung vom Eigentümer des Grundstücks einzuholen?
Wenn die Regenrinne unwidersprochen oder per Gewohnheitsrecht übersteht
bedeutet das rechtlich nicht automatisch, dass andere Bauteile folgen dürfen.
Du kannst das Bauamt nach deren Meinung dazu fragen.
80 mm Dämmung lohnt kaum und genügt normalerweise nicht, um ENEV-Vorgaben einzuhalten.
Vor allem sind die Kosten bei besserer Dämmung nur unwesentlich höher.
Hier wurde Hanf-Dämmung statt Styropor fast zum gleichen Preis angeboten
oder soll die Dämmung selber angebracht werden?
Andreas Teich
Smasher (8 Beiträge)
am 20.4.16
Mir ist leider bekannt das der Nachbar schon anderen recht große Steine in den weg gelegt hat...so das ganze Projekte nicht umgesetzt werden konnten.
Wollte jetzt Kooltherm K5 WDVS 80mm nehmen, laut Berechnung komme ich da unter die ENEV.
Ja will dieses selber anbringen.
Überlege ob ich diese Wand von innen dämme und von außen einen Dämmputz aufbringe...befürchte aber kältebrücken...
Wollte jetzt Kooltherm K5 WDVS 80mm nehmen, laut Berechnung komme ich da unter die ENEV.
Ja will dieses selber anbringen.
Überlege ob ich diese Wand von innen dämme und von außen einen Dämmputz aufbringe...befürchte aber kältebrücken...
AndreasTeich (1169 Beiträge)
am 21.4.16
Vielleicht trotzdem den Nachbarn fragen, ob es Einwendungen gibt, wenn das Haus außen gedämmt wird.
Wenn nicht, wenn das Bauamt sein ok gibt und wenn selber alles gemacht werden soll, wäre es besser gleich zB dicker mit Stegträgern, Zellulosedämmung und Holzfaserplatten zu dämmen.
Außenseitig mit Putz oder Holzverkleidung.
Es würde sich lohnen, da keinerlei Wärmebrücken bleiben und auch Fenster ganz außen in der Dämmebene eingebaut werden können.
Notfalls nur außen dünn dämmen und dann verputzen.
Innenseitig kann immer noch zusätzlich gedämmt werden und an Innenwänden eine Flankendämmung aufgebracht werden.
Wegen Außendämmung ggf per Email nachfragen
Andreas Teich Gebäude-Energieberater, Planungsbüro, Bauberatung
Wenn nicht, wenn das Bauamt sein ok gibt und wenn selber alles gemacht werden soll, wäre es besser gleich zB dicker mit Stegträgern, Zellulosedämmung und Holzfaserplatten zu dämmen.
Außenseitig mit Putz oder Holzverkleidung.
Es würde sich lohnen, da keinerlei Wärmebrücken bleiben und auch Fenster ganz außen in der Dämmebene eingebaut werden können.
Notfalls nur außen dünn dämmen und dann verputzen.
Innenseitig kann immer noch zusätzlich gedämmt werden und an Innenwänden eine Flankendämmung aufgebracht werden.
Wegen Außendämmung ggf per Email nachfragen
Andreas Teich Gebäude-Energieberater, Planungsbüro, Bauberatung