Diskussionsforum (Archiv)
U-Wert lt EnEV Bodenplatte 0,35 W/(m².k)
juli-pauline (4 Beiträge)am 6.4.16
Im Berechnungstool wird ein lt. EnEV geforderter Wert von 0,3 für Bodenplatten an Erdreich angegeben, richtig müsste sein 0,35 W/(m².k), oder irre ich mich? (Wobei ich auch schon an verschiedenen Stellen im Internet gelesen habe, dass ein Wert von 0,5 W/(m².k) gefordert wäre, wenn der Ausbau von oben erfolgt, in offiziellen Tabellen konnte ich diesen Wert aber nicht finden.)
mfg Silke
mfg Silke
Alfred (104 Beiträge)
am 6.4.16
http://www.enev-online.com/enev_2014_volltext/anlage_03_anforderungen_aenderung_aussenbauteile_bestand.htm
Punkt 5 u.7
Punkt 5 u.7
juli-pauline (4 Beiträge)
am 7.4.16
Danke für die Info! Was mir immer noch nicht klar ist, ist folgender Satz:
"Satz 2 ist nicht auf Bauteile anzuwenden, die unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert worden sind."
Bedeutet das, wenn das Gebäude Bj. 1993 die damals gültige WSVO eingehalten hat, muss beim heutigen Ausbau (Bestand Stahlbetonbodenplatte, es soll Fußbodenheizung eingebaut werden)der Wert von 0,3 W/(m²*k) nicht eingehalten werden?
Danke für Antworten.
"Satz 2 ist nicht auf Bauteile anzuwenden, die unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert worden sind."
Bedeutet das, wenn das Gebäude Bj. 1993 die damals gültige WSVO eingehalten hat, muss beim heutigen Ausbau (Bestand Stahlbetonbodenplatte, es soll Fußbodenheizung eingebaut werden)der Wert von 0,3 W/(m²*k) nicht eingehalten werden?
Danke für Antworten.
juli-pauline (4 Beiträge)
am 7.4.16
Nachtrag:
Diesen Passus hatte ich vorher überlesen:
Oder muss ich mich nach dem Wert der Tabelle unter 5b:
5 b Fußbodenaufbauten Nr. 5 Satz 2 b 0,50 W/(m²·K)
richten?
Diesen Passus hatte ich vorher überlesen:
Oder muss ich mich nach dem Wert der Tabelle unter 5b:
5 b Fußbodenaufbauten Nr. 5 Satz 2 b 0,50 W/(m²·K)
richten?
Alfred (104 Beiträge)
am 7.4.16
mit Flächenheizung wird´s etwas komplizierter. Da braucht´s eine Dämmung unter der Heizfläche um die Verluste nach unten gering zu halten, da weiß ich aber nicht, welche Norm greift, also wo der Wärmedurchlaßwiderstand der Bauteile unter der Heizebene reglementiert ist
juli-pauline (4 Beiträge)
am 7.4.16
Nach intensivem Suchen habe ích nun folgene Infos gefunden:
"Die aktuelle EnEV beinhaltet
keine Vorgaben zum spezifischen U-Wert für Flächenheiz- und -kühlsysteme, sondern fordert eine Begrenzung des spezifischen Transmissionswärmeverlustes der Gebäudehülle
und des maximal zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs....Die EnEV weist allerdings auf die Mindestanforderung für die Dämmschicht nach den anerkannten Regeln der
Technik hin. Diese sind in der DIN EN 1264-4 festgeschrieben....
Unbeheizter oder in Abständen beheizter darunter liegender
Raum oder direkt auf dem Erdreich Wärmeleitwiderstand
(K m2/W) 1,25"
"Die aktuelle EnEV beinhaltet
keine Vorgaben zum spezifischen U-Wert für Flächenheiz- und -kühlsysteme, sondern fordert eine Begrenzung des spezifischen Transmissionswärmeverlustes der Gebäudehülle
und des maximal zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs....Die EnEV weist allerdings auf die Mindestanforderung für die Dämmschicht nach den anerkannten Regeln der
Technik hin. Diese sind in der DIN EN 1264-4 festgeschrieben....
Unbeheizter oder in Abständen beheizter darunter liegender
Raum oder direkt auf dem Erdreich Wärmeleitwiderstand
(K m2/W) 1,25"
Alfred (104 Beiträge)
am 7.4.16
wenn wir die EnEV ansprechen, da gibt es einen Algorithmus, mit dem ein delta HTFH für Flächenheizungen ermittelt wird, ich habe das vor einiger Zeit thematisiert, hat aber keinen interessiert