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Diskussionsforum (Archiv)

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Zweischaliges Mauerwerk
siegnoht (10 Beiträge)
am 25.11.13

außenwand, U=2,18

Bauteil im U-Wert-Rechner öffnen

Hallo zusammen,
was kann ich am besten tun?

Gruß Micha
siegnoht (10 Beiträge)
am 25.11.13

außenwand, U=2,18

Bauteil im U-Wert-Rechner öffnen

das ist richtig
siegnoht (10 Beiträge)
am 16.12.13
hat keiner einen Tip???
bauexpert (114 Beiträge)
am 16.12.13
doch,
wenn du U-Wert effektiv rechnest, ist es ausreichend weil:
ich würde mir erstmals dein Verbrauch anschauen 8Jahresverbrauch an Energie) und das dann durch die Wohnfläche teilen.
falls das ergebniss zu schlecht sein sollte,
nimmst du dir deine Heizung vor und kontrolliertst es oder lässt es warten, danach die Heizkörper, ganz wichtig, bei deiner außenwand, darfst du im winter die Heizung nicht ausmachen, erst recht nicht nachts wo es am kältestens ist und wirklich heizen musst, du kannst eher zwischen 10 und 15 Uhr eine Absenkung vornehmen, aber da rate ich davon ab. wenn du von A nach B fährst, versuchst du auch konstant zu fahren um Sprit zu sparen.
deine Heizkörper sollten keine Konvektoren sein, sondern Strahlheizkörper (TYP 10) und immer gleichmäßig heizen.
wenn du das getan hast und immer noch nicht zufrieden bist, kannst du dich ja mal melden. (von einer einwandfreie und Mangelfreie Konstruktion bin ausgegangen).
u-wert.net (498 Beiträge)
am 17.12.13
Hallo Micha,

die Luftschicht kann normalerweise nicht als Hinterlüftungsebene betrachtet werden, weil die Lüftungsöffnungen - normalerweise nur Wasserabflussöffnungen - für eine solchen zu klein sind.
Für eine Hinterlüftung (wie oben) müssen die Lüftungsschlitze mindestens folgende Größe haben:
-über 1.500 mm2 je m Länge für vertikale Luftschichten
-über 1.500 mm2 je m2 Oberfläche für horizontale Luftschichten

Wenn die Schlitze sehr viel kleiner sind, sollten Sie besser "Luftschicht ruhend" wählen, dann wird die Außenschale voll mit berücksichtigt, was am Ende zwar auch nicht ganz richtig ist aber zumindest weniger falsch.

Als Maßnahme können Sie den Hohlraum von einer Fachfirma (bitte mit positiven Referenzen) mit Dämmstoff ausflocken oder ausschäumen lassen.

Grüße
Ralf Plag
MrBraveHeart (20 Beiträge)
am 18.12.13
Hallo zusammen,
ich bin mir nicht ganz sicher Herr Plag aber die Vorgaben zu den Lüftungsöffnungen aus der DIN 1053 (siehe Auszug anliegend) sehen etwas anders aus. Bitte verbessern Sie mich, wenn ich da was fehlerhaft interprtiert haben sollte.
Danke und schönen Gruß
Brave

ZITAT DIN 1053
8.4.3.2 Zweischalige Außenwände mit Luftschicht
Bei zweischaligen Außenwänden mit Luftschicht ist folgendes zu beachten:
a) Die Luftschicht soll mindestens 60 mm und darf bei Verwendung von Drahtankern nach Tabelle 11 höchstens 150 mm dick sein. Die Dicke der Luftschicht darf bis auf 40 mm vermindert werden, wenn der Fugenmörtel mindestens an einer Hohlraumseite abgestrichen wird. Die Luftschicht darf nicht durch Mörtelbrücken unterbrochen werden. Sie ist beim Hochmauern durch Abdecken oder andere geeignete Maßnahmen gegen herabfallenden Mörtel zu schützen.
b) Die Außenschale sollen unten und oben mit Lüftungsöffnungen (z. B. offene Stoßfugen) versehen werden, wobei die unteren Öffnungen auch zur Entwässerung dienen. Das gilt auch für die Brüstungsbereiche der Außenschale. Die Lüftungsöffnungen sollen auf 20 m2 Wandfläche (Fenster und Türen eingerechnet) eine Fläche von jeweils etwa 7500 mm2 haben.
c) Die Luftschicht darf erst 100 mm über Erdgleiche beginnen und muß von dort bzw. von Oberkante Abfangkonstruktion (siehe 8.4.3.1, Aufzählung c)) bis zum Dach bzw. bis Unterkante Abfangkonstruktion ohne Unterbrechung hochgeführt werden.
siegnoht (10 Beiträge)
am 23.12.13
Hallo, danke Erstmal, kommt nicht Tauwasser in die Dämmung
siegnoht (10 Beiträge)
am 23.12.13

Außenwand Bestand + Dämmung, U=0,39

Bauteil im U-Wert-Rechner öffnen

wie hier!?
DerAchim von www.zimmerei-studt.de (183 Beiträge)
am 23.12.13
Hallo siegnoth,
ja, es wird wahrscheinlich Tauwasser entstehen. Nun gilt es sicherzustellen, dass dieses keinen Schaden anrichten kann und im Optimalfall im Laufe des Jahres vollständig abtrocknet.

Solche Maßnahmen sollten daher nur von renommierten Fachleuten ausgeführt werden. Diese haben eine Versicherung falls etwas schief geht.

gruß, Achim
MrBraveHeart (20 Beiträge)
am 24.12.13
Guten Tag zusammen,

bei dieser Konstruktion redet man von 2schaligem MW mit Kerndämmung (DIN 1053). Zum Tauwassernachweis gibt es f d Konstruktion eine Ausnahme"befreiung". Siehe Anlage aus der DIN 4108-3 Kapitel 4.3
Das Kapital 4.3 der DIN 4108-3 ist überschrieben mit: „Bauteile, für die kein rechnerischer Tauwasser-Nachweis erforderlich ist.“ Eine Vielzahl von Bauteilkonstruktionen ist mit dem „Glaser-Verfahren“ und den Randbedingungen der DIN 4108 nicht sinnvoll zu berechnen. Hier wurden nach der DIN 4108 Tauwassermengen berechnet, die nicht den vorliegenden Praxiserfahrungen mit vielen Bauteilen entsprachen. Zu nennen sind die Kerndämmung oder bei wieder anderen Konstruktionen bleiben die berechneten Tauwassermengen stets mit Sicherheit unter den formulierten Grenzwerten, dies gilt z.B. für die Außendämmung mit WDVS und Vorhangfassade, eine Berechnung ist in diesen Fällen also verzichtbar. Und zum Dritten war die Berechnung in der Vor-Computerzeit recht aufwendig, so dass noch technische Bedingungen formuliert wurden, unter denen man auf eine Tauwasserberechnung verzichten konnte. Hierzu gehört z.B. die zum dogmatischen Gebot missverstandene Ausnahmeregel:
Dächer, die innen sechsmal dampfdichter als außen sind, oder einen inneren Sd-Wert von über 100 m aufweisen, können ohne Tauwasserberechnung gebaut werden. Das war als Hilfe gedacht, um Rechenaufwand zu vermeiden und wurde zum „Gebot“ umgedeutet.
Die Grafik der TU Darmstadt gibt einen Überblick über die Wände. Solche Ausnahmeregelungen gibt es auch für Dächer und Fußböden.
Im Ergebnis sind 95 % aller Wandbauarten von einem Tauwassernachweis freigestellt. Nur für Sonderkonstruktionen, etwa mit starker äußerer Feuchte-Abdichtung oder für die Innendämmung, ist nach wie vor eine Berechnung erforderlich. Für andere Bauteile sind die mengenmäßigen Ausnahmeregelungen ähnlich.

Man kann heute sagen, das Kapitel 4.3 befreit rund 95 % aller Außenbauteile von einer Tauwasserberechnung nach DIN 4108-3.

Schöne Feiertage
Gruß
Brave
bauexpert (114 Beiträge)
am 27.12.13
wenn die Dämmung nass ist, bringt doch dann alles nichts.

dann holst du dir mehr Schaden zu als Nutzen.

überlege es dir gut, und lass es dir garantieren dass der Feuchteschutz gegeben ist. das ist viel Wichtiger als der Wärmeschutz. Eine nasse Konstruktion macht krank.
u-wert.net (498 Beiträge)
am 27.12.13
Die von mir oben zitierten Mindest-Lüftungsöffnungen müssen gegeben sein, um eine Schicht als hinterlüftet im Sinne des U-Wert-Rechners zu betrachten zu können. Sie stellen wie richtigerweise von BraveHeart bemerkt keinerlei Vorschriften für zweischaliges Mauerwerk dar.

Grüße
Ralf Plag
siegnoht (10 Beiträge)
am 29.12.13
Hallo, ja die Öffnungen sind vorhanden und man merkt ja einen Luftzug im Zwischenraum (immer da wo mal ein Stein raus war)

Wenn ich die Öffnungen nach dem verfüllen mit Fliegengitter verschließe, so das die Ausblasdämmung nicht raus kommt, hilft das noch?

micha

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