Diskussionsforum (Archiv)
Summe aller Bauteile oder einzelne Betrachtung für EnEV?
volkihausi (22 Beiträge)am 15.3.21
Hallo,
ich habe in den letzten Jahren eine Kernsanierung eines Bauernhauses von ca. 1905 in Klinkerbauweise durchgeführt. Gemacht wurde und die U-Werte rechnen sich wie folgt:
Innendämmung: 0,35 W/m²K (eine Außendämmung war nicht möglich)
Fenster + Türen: Ug-Wert: 0,93 bzw. 1,1 W/m²K
Aufdeckendämmung: 0,17 - 0,23W/m²K
Fußboden mit Fußbodenheizung: 0,23 - 0,25 W/m²K
Nun wurde ich aufgefordert, einen Bauantrag wegen einer Nutzungsänderung einzureichen (hatte ich komplett bei Beginn der Arbeiten ausgeblendet) und da gehören die energetischen Berechnungen dazu.
Die EnEV gibt den Wert von 0,24 W/m²K vor, den die Wände nicht erreichen.
Die Frage kam nun bei mir auf, ob das anerkannt wird, da
a) eine Innendämmung nicht möglich war, sonst wären die Räume sehr eingeengt worden.
b) eine Gesamtbetrachtung evtl. die Vorgaben erfüllt, da vor allem die Aufdeckendämmung sehr gut ist.
Wie ist da die allgemeine Meinung?
Besten Dank für Eure Beiträge
VolkiHausi
Im Bereich der
ich habe in den letzten Jahren eine Kernsanierung eines Bauernhauses von ca. 1905 in Klinkerbauweise durchgeführt. Gemacht wurde und die U-Werte rechnen sich wie folgt:
Innendämmung: 0,35 W/m²K (eine Außendämmung war nicht möglich)
Fenster + Türen: Ug-Wert: 0,93 bzw. 1,1 W/m²K
Aufdeckendämmung: 0,17 - 0,23W/m²K
Fußboden mit Fußbodenheizung: 0,23 - 0,25 W/m²K
Nun wurde ich aufgefordert, einen Bauantrag wegen einer Nutzungsänderung einzureichen (hatte ich komplett bei Beginn der Arbeiten ausgeblendet) und da gehören die energetischen Berechnungen dazu.
Die EnEV gibt den Wert von 0,24 W/m²K vor, den die Wände nicht erreichen.
Die Frage kam nun bei mir auf, ob das anerkannt wird, da
a) eine Innendämmung nicht möglich war, sonst wären die Räume sehr eingeengt worden.
b) eine Gesamtbetrachtung evtl. die Vorgaben erfüllt, da vor allem die Aufdeckendämmung sehr gut ist.
Wie ist da die allgemeine Meinung?
Besten Dank für Eure Beiträge
VolkiHausi
Im Bereich der
u-wert.net (498 Beiträge)
am 15.3.21
Hallo VolkiHausi,
der Wert von 0,24 gilt nur, wenn die Wände von außen erneuert bzw. gedämmt werden. Für eine Innendämmung gibt es keinen Grenzwert in der EnEV.
Viele Grüße
Ralf Plag
der Wert von 0,24 gilt nur, wenn die Wände von außen erneuert bzw. gedämmt werden. Für eine Innendämmung gibt es keinen Grenzwert in der EnEV.
Viele Grüße
Ralf Plag
volkihausi (22 Beiträge)
am 17.3.21
Hallo,
das beruhigt mich ungemein.
Herzlichen Dank
VolkiHausi
das beruhigt mich ungemein.
Herzlichen Dank
VolkiHausi