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EFH überschlagsweise berechnen
thobben (13 Beiträge)
am 25.11.17
Hallo liebe Forumscomunity,

ich möchte für unser geplantes EFH (Genehmigungsplanung bereits eingereicht)einmal abschätzen, was Dämmtechnisch alles zu tun ist, damit es mit möglichst folgeder Haustechnik genehmigungsfähig ist:

- Gastherme mit solarer Brauchwasserunterstützung (Speicher ca. 220 Liter) --> Unser HTR hat nur ca. 6 qm. Deshalb wollen wir den Wasserspeicher möglichst kompakt halten
- Zentrale KWL mit WRG (90%)

Ein paar Parameter zum Haus:

- Wohnfläche 160qm
- Raumhöhe (ab Fertigfußboden) ca 2.70
- 2 Volletagen + Satteldach mit Studiobinder --> Der Raum unterm Dach wird nur als Stauraum verwendet / Kaltdach
- Dämmung in der oberen Geschossdecke
- Monolitisches Außenmauerwerk mit Porenbeton 36,5 -- keine weitere Dämmung
- Ohne Keller - Gründung auf Bodenplatte

Die UW-Werte der Fenster sind im Mittel 1 bis 1,1

Mit welchem Rechner kann ich jetzt einmal überschlägig berechnen, ob das so genehmigungsfähig ist nach EnEv NF 2016 (Wir haben keine KFW-Förderung o.ä)?

Danke!!
AndreasTeich (1169 Beiträge)
am 26.11.17
Alle Außenwände, Dach und Fußboden hier mit genauem Aufbau eingeben-
sofern möglich auf Passivhausniveau dämmen, Fenster mit 0,8 U-Wert verwenden.

Dann können die benötigten Berechnungen mit dem Wärmebedarfsrechner erfolgen.

Liegen die Materialien fest?

Andreas Teich
Gebäude-Energieberater, Planungsbüro, Bau- und Selbsthilfeberatung, Begutachtungen
thobben (13 Beiträge)
am 29.11.17
Ich habe die Daten einmal in den Wärmebedarfsrechner eingegeben.

Ergebnis: Maximale Heizleistung 4,06 kW
Heizwärmebedarf: 4293 kWh/a (Entspricht 425,9 liter Heizöl)

Dabei ist meine Zentrale KWL mit WRG bereits berücksichtigt.

Wie kann ich von dem Wert jetzt ablesen, ob das Haus mit einer normalen Gastherme zulassungsfähig wäre?

Herzlichen Dank

PS: Unsere eingegebenen Werte

Volumne des Hauses: 600 Kubikmeter
20 Grad

Wandfläche: 202qm (Porenbeton 36,5, U-Wert 0,211)
Fenster nach Nord: 7,5qm
Fenster nach Ost: 5,8qm
Fenster nach Süd: 14,8qm
Fenster nach West: 16,2

UW-Wert Fenster 1,1
Dachboden: 0,22
Fußboden: 0,3



AndreasTeich (1169 Beiträge)
am 30.11.17
Die geringe Heizleistung wird fast jede Gastherme liefern, die zudem modulieren.
Die Datem dem Kessellieferant übermitteln, der dann passende Geräte angeben kann.
Auch überprüfen, ob alle internen und externen Wärmegewinne berücksichtigt wurden.

Andreas Teich
Gebäude- Energieberater, Planungsbüro
thobben (13 Beiträge)
am 30.11.17
Und wie kriege ich raus (Stichwort Primärenergie) ob ich bspw. Eine Solaranlage benötige oder ob ich ohne auskomme?
AndreasTeich (1169 Beiträge)
am 2.12.17
Die EnEV erhöht die bisher gültigen Werte des Neubau-Standards ab 2016 um 25%:

Der berechnete, jährliche Primärenergiebedarf des Neubaus für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung darf den erlaubten Höchstwert nicht überschreiten.

Dieser wird nicht mehr wie bei früheren ENEV-Fassungen durch den Formfaktor des Gebäudes bestimmt, also durch das Verhältnis der wärmeabgebenden Gebäudehülle zu dem beheizten Bauvolumen -
sondern anhand eines „Referenzhauses“.

Für Wohngebäude muß der maximal erlaubte jährliche Primärenergiebedarf für das neu geplante Wohngebäude mit dem eines theoretischen Referenz-Gebäudes verglichen werden ,
also mit gleichen Baumaßen,Geometrie, Nutzfläche und Ausrichtung wie das geplante Wohnhaus.

Die Angaben für die Ausführung und technische Ausstattung des Referenzhauses finden sich in der EnEV:

U.a. den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der beheizten Bauteile ermitteln
1.Außenwand, Dach, Bodenplatte, Fenster und Außentüren, daneben
2.den Wärmebrückenzuschlag für diese Außenbauteile,
3.den Bemessungswert für die Luftdichtheit der Gebäudehülle,
4.Berücksichtigung des Sonnenschutzes,
5. Heizung, Warmwassersbereitung und Lüftung.

De max Jahres-Primärenergiebedarf sinkt ab 2016 um 25 Prozent.

Andreas Teich
Gebäude-Energieberater, Planungsbüro, Bau- und Selbsthilfeberatung, Begutachtungen

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