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Diskussionsforum (Archiv)

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U-Wert "Korrektur" Außenwand mit Installationsebene
8Peter7 (4 Beiträge)
am 1.2.19
Guten Tag,

mich beschäftigt folgende Frage:

Den Aufbau unserer Außenwand in Holzrahmenbau wurde wie folgt definiert (von außen nach innen):
1) Hinterlüftete Vorhangfassade Boden/Deckel
2) Trag- u. Konterlattung
3) Unterdeckbahn
4) HRB 180mm mit 180mm Holzfaserdämmung im Gefach
5) OSB Platte
6) Installationsebene 50mm, gedämmt mit Holzfaser
7) Gipsplatte mit Putz

Für die U-Wert Berechnung der kompletten Wand habe ich ursprünglich die 50mm Holzfaser-Installationsebene voll mit eingerechnet (Lambda 0,042). Es geht bei den Installationsmaßnahmen ausschließlich um die Verlegung von Kabeln/ Steckdosen.

Unser Planer/ Energieberater ist nun der Meinung, dass die 50mm nicht mit zur U-Wert Berechnung herangezogen werden dürfen, da diese ja durch Installationsleitungen unterbrochen ist.

Ist das so nach ENEV-Vorgabe? Darf die Installationsebene überhaupt nicht berücksichtigt werden? Gibt es einen Korrekturfaktor, wie das z.B bei "zu vielen" Dübeln der Fall ist?

Ich finde das etwas übertrieben, wenn man von 10x10mm Schlitzen für die Kabel und vllt. von 2-3 Steckdosen an der Außenwand pro Raum ausgeht.

Grüße
Peter



ThomasLau (106 Beiträge)
am 1.2.19
Der Planer ist aber sehr ungenau und grob, er muss außerdem noch den Wärmebrückenabschlag für die Schrauben und Nägel mit berücksichtigen. Außerdem sind die Risse im Holz mit einer Ventillehre auf 1/10 mm zu überprüfen und entsprechend mit einzurechnen, genauso wie der Astanteil im KVH präzise zu ermitteln ist...:---))))((((

Hilfe was für ein quatsch
ThomasLau (106 Beiträge)
am 1.2.19
Jetzt noch was ernstes,
bei der Gesamtberechnung gibt es doch schließlich den Wärmebrückenzuschlag der solche "Fehlstellen" mit berücksichtigt.
Ein Tip noch, gibt oder gab es überlegungen zusammen mit der Holzbaufirma die Konstruktion Wärmebrücken"frei" zu planen und zu bauen. Ich(Zimmerer) habe dass so zusammen mit meinem Energieberater gemacht
8Peter7 (4 Beiträge)
am 1.2.19
Hallo,

vielen Dank für deine Antwort. Der "Wärmebrückenzuschlag" wäre auch mein Argument bei der nächsten Besprechung mit unserem Planer.

Wir haben keine "besonderen" Anforderung an Wärmebrücken etc. gestellt/ abgemacht. Wir bauen kein KFW-Haus - ganz normal ENEV einhalten ist unser Ziel. Wandaufbauten / U-Wert gerade so Auslegen um die Anforderungen zu erreichen und bei der Haustechnik dafür etwas mehr machen (das wollen wir unbedingt so).

Ich war zuerst auch etwas überfahren von der Aussage unseres Planers, ich versuche das mal vernünftig zu diskutieren.

Fein wäre natürlich, wenn ich mit dem Entsprechendem Absatz/ Paragraph aus der ENEV auftakten könnte- dann hätte ich was in der Hand. Aber ich kann hierzu nichts finden wo dies explizit erklärt wäre. Wenn ich zu Ihm sage "Ich habe aber im Internet nachgeschaut...." dann ist die gute Stimmung dahin. Baufirmen/ Baufachmänner reagieren darauf meist allergisch ;-)

Grüße und schönen Abend allerseits
ThomasLau (106 Beiträge)
am 2.2.19
Da in der ENEV nichts steht hat der Planer doch selbst kein Argument.
Wärmebrückenzuschlag ist doch genau dafür da um so was zu berücksichtigen. Dieser beträgt schließlich 0,05 - 0,1 je nach Berechnung, dieses auf Werte von 0,2 -0,24 draufgeschlagen sollte doch wohl ausreichen.
Nach Aussage meine Energieberaters haben wir durch die Wärmebrückenminmierung fast 8cm Dämmung gespart.
Dein Planer will praktisch doppelabziehn, da hat wohl jemand mal was gelernt aber nix verstanden. Viel Glück
AndreasTeich (1169 Beiträge)
am 3.2.19
Meint er vielleicht auch den Holzanteil in der Installationsebene?
Dass Kabel und womöglich Steckdosen aus der Dämmung herausgerechnet werden müßten ist eine völlig abstruse Idee.

Allerdings ist es fraglich, ob sich für wenige Steckdosen eine Installationsebene lohnt.
Ich würde die Dämmung um diese vergrößern und
ggf Stegträger wie Steico Wall statt Holzrahmenbau mit KVH verwenden und dann alles mit Zellulose ausblasen.

Andreas Teich
Gebäude-Energieberater, Planungsbüro, Bau- und Selbsthilfeberatung, Ankaufsgutachten
Paul1 (24 Beiträge)
am 8.2.19
Hallo zusammen..
""Fein wäre natürlich, wenn ich mit dem Entsprechendem Absatz/ Paragraph aus der ENEV auftakten könnte- dann hätte ich was in der Hand. ""
Na, wenn es denn fein ist.. es gibt in der ENEV explizit den Hinweis , dass Vorsatzschalen nicht berücksichtigt werden, das betrifft allerdings nur die Äußeren...eine andere Irritation kann ich mir nicht vorstelen, Fazit, es gilt das von meinen Vorschreibern Geschriebene.
Gruß
Paul

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